Wir bieten effiziente und kostengünstige Garantiedienste für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Die Insolvenzsicherungsgarantie ist eine gesetzliche Vorschrift nach § 7 des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG). Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz ihres Unternehmens weiterhin Mittel zur Verfügung stehen, um die Verwertung und Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte zu gewährleisten. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung drohen hohe Geldstrafen sowie ein Verkaufsverbot.
Unser Ziel ist es, Ihre Garantieverpflichtungen reibungslos und risikoarm zu gestalten, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit unseren Partnern und der hohen Qualifikation unserer Mitarbeiter können wir garantieren, dass unsere Dienstleistungen stets professionell, zuverlässig und hochwertig sind. Sollten Sie darüber hinaus Bedarf an weitergehenden Dienstleistungen rund um das ElektroG, BattG oder VerpackG haben, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Auf dem Gebiet der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) bietet unser Team Ihnen umfassende und hochwertige Unterstützung.
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